Sunday, November 20, 2005

Optionen einer Versichertenkarte für das schweizerische Gesundheitswesen

Autoren: Dr. Andreas Würgler, Peter von Dach, Toni Lipp

Als Instrument der Identifikation und Datenerfassung, Enabler der medizinischen Telematik im Krankenhausmanagement über die elektronische Patientenakte bis zur Einbettung in ein gesamteuropäisches Versorgungskonzept leistet die elektronische Gesundheitskarte überaus wertvolle Dienste. Ohne energische Massnahmen läuft die Schweiz Gefahr, in diesem zukunftsträchtigen Bereich zum Entwicklungsland zu werden.

Was ist eigentlich eine elektronische Gesundheitskarte?
Die auch in der Schweiz seit Jahren bekannte Versicherungskarte dient bisher lediglich als Sichtausweis zur (ungesicherten) Identifikation bei Bezug medizinischer Leistungen. Aufgrund der technologischen Entwicklungen in den letzten zehn Jahren bei den Speichermedien und im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) ergeben sich aber eine Vielzahl weiterer Anwendungsmöglichkeiten, welche in verschiedenen Ländern in Europa und Übersee bereits ziemlich intensiv und mit Erfolg genutzt werden.

Der Begriff „Karte“ ist an sich unglücklich und führt gerne zu Fehlschlüssen, wenn man sich nicht näher mit der Materie auseinandersetzt. Korrekt sollten wir stets vom „e-Kartensystem“ sprechen. Ein solches besteht aus der Karte (oder mittelfristig eventuell anderen Speicherme-
dien wie etwa das Handy), verbunden mit einem Kommunikations- und einem Servernetzwerk. Dazu gehört auch ein Identifikationssystem, mit welchem sich ein anderer Benutzer als der Pa-
tient (z.B. Arzt, Apotheker, Spital) beim Zugriff auf relevante Daten eindeutig identifizieren kann.
In der zur Zeit statt findenden Diskussion sind mehrere Kartenarten vereinfacht wie folgt
auseinander zu halten:
  • Karte mit Magnetstreifen (als Sichtausweis, aber ohne Identifikationsmerkmale)
  • Karte mit Speicherchip (als Versichertenausweis und mit Identifikationsmerkmalen)
  • Karte mit Prozessorchip (als Gesundheits- oder Patientenkarte)
Je nachdem ob und welche Daten darauf gespeichert werden, spricht man von Versicherungsausweis, elektronischer Versicherten-, Gesundheits- oder Patientenkarte. Dabei steuert der Trend weltweit eindeutig in Richtung Patientenkarte, welche neben administrativen Daten die Notfalldaten und die Krankheitsgeschichte des Inhabers aufweist. Zudem ermöglicht sie neue Dienstleistungen wie z.B. e-Rezept oder Synergien aus der Kombination mit persönlichen Identifikationskarten (ID) und/oder Kredit- und Kundenkarten (Ziel: Eine einzige Karte pro Person).

Ohne Einbettung in einen Netzwerkverbund kann eine Karte allerdings bloss eine sehr bedingte Ausweisfunktion wahrnehmen und hat in dieser Form keinerlei Zukunftsperspektiven. Erst ein entsprechender Verbund mit einem Netzwerk, welches sich auf einheitlich definierte (europäische) Standards abstützen kann, eröffnet einem Kartensystem das gesamte Anwendungsspektrum.

Situation in Europa
In Europa sind im Rahmen des Aktionsplans eEurope 2002 resp. eEurope 2005 bereits seit Jahren Projekte für elektronische Health Care- Lösungen initialisiert; dies mit unterschiedlicher Ausrichtung und Erfolg. Neben regionalen Vorhaben stehen auch diverse nationale e-Health-Projekte in Bearbeitung. Am direktesten auf die Schweiz - und dies sehr kurzfristig - wirkt sich das Projekt zur Einführung der europäischen Krankenversicherungskarte (KVK) aus. Mit Beschluss des Europäischen Rates in Barcelona wurde am 20. März 2002 entschieden, dass die europäische KVK die E-100-Formulare ablösen soll (die Formulare E-100 bestätigen den Anspruch auf Leistungen bei Krankheit bei Aufenthalt in einem anderen als dem Staat der Versicherung).

Spätestens ab 1. Jan. 2006 werden europaweit nur noch die KVK akzeptiert, was sich indirekt auch auf die Schweiz auswirken wird (Formular E-111).

In einzelnen Ländern sind allerdings seit Jahren weiterführende Pilotprojekte in Arbeit, welche ganze Regionen resp. Bundesländer umfassen und mindestens Teilbereiche des e Health Care abdecken. Dies reicht von elektronischen Patientenakten bis hin zu vernetzten Gesundheitsgebieten mit integrierten Leistungsanbietern auf der Basis von Gesundheits-Telematik-Plattformen.

Die Ausgangslage in der Schweiz
Ständerat und Nationalrat haben in der Herbstsession 2004 im Rahmen der 2. Revision KVG die Versichertenkarte behandelt. Dem Antrag der Kommissionsmehrheit, dass die Karte zu ei-ner Gesundheitskarte (mit der gespeicherten Krankengeschichte) ausgebaut werden soll, wurde nicht entsprochen. Nach Vernehmlassungen und längeren Verhandlungen konnte man sich auf die Version einer Versichertenkarte einigen. Dabei wurde festgehalten, dass der Bundesrat nach Anhörung der interessierten Kreise den Zugriff auf die Daten und deren Bearbeitung regeln soll.

Dieser Entscheid ist vertretbar, da die Nutzung der Karte zum Zweck der Identifikation/Authentifikation, der Vernetzung der Krankenakte und sonstiger medizinischer Anwendungen vor dem Hintergrund der heutigen Ausgangslage umfangreiche Vorbereitungsarbeiten und somit ohnehin noch einige Zeit beanspruchen wird. Zudem stellt dieser Schritt eine erste Etappe dar.

Dennoch birgt dieser Grundsatzentscheid eine erhebliche Grundproblematik. Dies aus den folgenden Gründen:
  • Ein Versichertenkartensystem, welches bloss dem Zweck der Rechnungsstellung der Leistungen und für den Notfall dient, ist unwirtschaftlich. Es bedarf unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten weiterer Anwendungen unter Einsatz der e-Karte.
  • Die e-Karte muss bezüglich der Verlässlichkeit der Identifikation/Authentifikation hohen Ansprüchen genügen. Dann eröffnet sich ein entsprechender Freiraum zur Nutzung der Karte für weitere Anwendungen in administrativen und danach auch medizinischen Belangen.
  • Bleibt hingegen - z.B. aus politischen Gründen - der zügige Weiterausbau des e-Kartensystems verwehrt, so droht ein unwirtschaftliches Informatikprojekt im Gesundheitswesen über Jahre hinweg.
Das Projekt einer e-Versichertenkarte lässt sich nicht losgelöst vom Stand der Informatik im schweizerischen Gesundheitswesen betrachten. Bei den ICT-gestützten administrativen Managementsystemen läuft die Schweiz Gefahr, den Anschluss an Europa mehr und mehr zu verlieren. Bezüglich der elektronischen Praxisinformationssysteme werden wir von Fachleuten gar zu den Entwicklungsländern gezählt. Die unausgewogene Konstellation zwischen der unbestrittenermassen vorhandenen Hightech-Medizin einerseits und den teils rückständigen administrativen Managementsystemen andererseits führt zu einem problematischen Ungleichgewicht. Erst durch einen harmonisierten Einsatz beider Elemente kommen die positiven Effekte als Summe aller Massnahmen vollumfänglich zum Tragen. Sie können so bedeutend dazu beitragen, dass die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen in den Griff genommen werden kann.

Die Gründe für die heutige Konstellation sind vielfältig. Zum einen sind es die Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Kantonen (Stichwort NFA), welche die entsprechenden umfassenden Projekte erschweren. Zum andern behindert - trotz erster Schritte zur Abstimmung (Stichwort Diskussion Standorte Spitzenmedizin) - der gelebte Föderalismus die erforderliche Harmonisierung und Konzentration im Gesundheitswesen. Auf Seite der Leistungserbringer ist es die diffuse Angst vor mehr Transparenz und die Furcht, dass die ICT konkurrenzierende Funktionen in diagnostischen und therapeutischen Belangen einnehmen könnten. Ein derartiges Verhalten ist problematisch, da es die Schweiz um eine starke Position im Cluster „Gesundheitswesen“ bringt.

Zu recht derzeitiges Schwerpunktthema
Die grenzüberschreitende Liberalisierung für den Bezug von Gesundheitsleistungen in der EU steht vor der Tür. Damit ist die Zeit reif, dass sich Kostenträger und Leistungserbringer im übergeordneten volkswirtschaftlichen Interesse die Hand reichen und zu einer koordinierten Offensive starten. Dies verbunden mit den folgenden Zielsetzungen und Perspektiven:
  • Gesundheit und Wellness sollen sich langfristig zu einem tragenden Pfeiler der schweizerischen Volkswirtschaft entwickeln. Der Gesundheitstourismus weist einen positiven Saldo auf.
  • Durch einen „Exportüberschuss“ im Bereich der Gesundheitsdienste wird der Schweizer Versicherte kostenmässig entlastet. Ein Aspekt, der heute von der Politik zu wenig diskutiert wird. Falls im Rahmen der Liberalisierung im Gesundheitswesen aus Wettbewerbs- und Kostengründen die Leistungen mehr und mehr im Ausland erbracht werden, so akzentuieren sich die Kostenprobleme im Inland weiter.
  • Leistungserbringer und Kostenträger schnüren gemeinsame DL-Pakete für eine ausländische Kundschaft.
  • Die vorhandenen Ressourcen werden konsequent auf den nationalen und internationalen Bedarf ausgerichtet.
  • Ein prozessorientiert gestaltetes Gesundheitswesen und zeitgemässe Führungsinstrumente tragen dazu bei, dass die Ressourcenallokation effizient funktioniert und die Effektivität bei der Leistungserbringung sichergestellt wird.
Ohne angemessenen Informatikeinsatz und einen tiefgreifenden Sinneswandel - weg vom Krankheits- und hin zu einem Gesundheitsverständnis - sind diese Zielsetzungen nicht zu erreichen. Die positiven Effekte von e-Health könnten nicht genutzt werden.

Es ist momentan in der Schweiz niemand da, welcher in ICT-Belangen im Gesundheitswesen eine kräftige, koordinierende und neutrale Leitfunktion wahrnimmt. Zu stark sind auch die bishe-rigen Dienstleister Partikularinteressen (und ihren Inhabern) verpflichtet und darauf bedacht, die bisher getätigten Investitionen so lang als möglich zu rentabilisieren. Die Bedeutung einer neutralen Organisation ist unter Berücksichtigung der anstehenden Herausforderungen als sehr hoch einzuschätzen.

Es ist allerdings nicht so, dass bisher in der Schweiz im Bereich der e-Kartensysteme nichts unternommen worden wäre. Mit dem Projekt „Rete sanitaria“ wird im Kanton Tessin die Zweckmässigkeit der Gesundheitskarte - als Drehscheibe für Gesundheitsnetze - ab November 2004 bei ca. 3'000 Patienten getestet. Dabei werden zur Authentifizierung der Leistungserbringer auch die sog. Professional-Cards eingesetzt, welche nach Freigabe durch den Versicherten einen definierten Zugriff auf seine Daten ermöglichen.

Im Kanton Genf arbeitet man daran, im Projekt „e-Toile“ die elektronische Krankenakte (elektronische Patientendossiers) im Netzwerkverbund zu testen. Das ambitiöse Projekt hat nach einer breit abgestützten Konzeptionsphase die ersten Realisierungsschritte in Arbeit.
Diese regionalen Projektansätze bilden wesentliche Elemente auf dem langen Weg zum informatikgestützten Gesundheitswesen (e-Health Care) in der Schweiz. Sie bilden mit unterschiedlicher Ausrichtung konkrete Schritte, sind allerdings als Einzelprojekte nicht unbedingt geeignet, den vorhandenen Rückstand gegenüber den EU-Staaten zu beseitigen. Es fehlt der Schweiz auch nicht an Kommissionen, welche sich mit Informatikbelangen befassen. Da jedoch die anstehenden Probleme ihrer Komplexität wegen nur mit tiefgreifenden Analysen und einem entsprechenden Zeitaufwand bewältigt werden können, hat das schweizerische Milizsystem keine Zukunft. Deshalb ist eine gesamtschweizerische Koordination und Moderation der beteiligten Interessen zu fordern, welche aber neutral sein müsste, da zwangsläufig sehr viele kommerzielle und (gesundheits-) politische Interessen mitspielen.

Konkreter Nutzen eines elektronischen Gesundheitskartensystems
Man kann es drehen und wenden wie man will: Ein e-Kartensystem ist der Schlüssel zur Nutzung der vorhandenen Optionen im Bereich e-Health. Ein Industrie- und Dienstleistungsunternehmen kann ohne effektive e-Datenerfassungs- und verarbeitungsysteme keine wettbewerbsfähige Position mehr einnehmen. Das gleiche trifft auch für das Gesundheitswesen zu. Ein e-Kartensystem ist dank seinem Funktionsspektrum Voraussetzung und Türöffner für zeitgemässe Managementsysteme und eine prozessorientierte medizinische Versorgung.

Mit einem zweckmässig konzipierten e-Kartensystem können potentiell folgende Nutzen generiert werden:
  • Es bildet in der Schweiz den Anlass, eine Reihe von dringend benötigten Standards zu definieren, ohne welche die beachtlichen Optionen von e-Health nicht ausgeschöpft werden können. Dieser Aspekt kann unter Berücksichtigung des drohenden Wildwuchses an Lösungen kaum hoch genug eingeschätzt werden.
  • Es ermöglicht eine prozessorientierte Organisation des Gesundheitswesens mit den entsprechenden Führungsinstrumenten. Dadurch lässt sich die Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen nachhaltig verbessern.
  • Die Arbeitsprozesse lassen sich optimieren und aktuelle gesundheitsstatistische Informationen können mit bescheidenem Aufwand erstellt werden.
  • Es ermöglicht verbesserte patientenorientierte Dienstleistungen (Support-Services).
  • Es dient zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit und dadurch der Qualität der medizinischen Versorgung .
  • Schlussendlich können die daraus abgeleiteten Systeme dazu dienen, die Eigenverantwortung, Mitwirkungsbereitschaft und -initiative der Patienten zu stärken.
  • Selbstredend lassen sich die Nutzenpotentiale nur ausschöpfen, falls es gelingt, dieses sehr anspruchsvolle Projekt professionell und ohne Partikularinteressen zu führen.
Die Lehren aus den Erfahrungen der Nachbarländer ziehen
Unter Berücksichtigung der bestehenden Konstellation in der Schweiz ist der österreichische Ansatz wegweisend. Es muss darum gehen, zunächst eine qualifizierte kryptografische Infrastruktur aufzubauen. Das heisst, die Strukturen für die Verschlüsselung der Daten oder für die seit 1. Jan. 2005 in der Schweiz gültige elektronische Unterschrift sind als Basissystem zu konzipieren. Im Anschluss lassen sich dann die medizinische Anwendungen Schritt für Schritt wie Module auf diese Sicherheitsinfrastruktur aufbauen.

Falls sich beim federführenden Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) mit seiner Begleitgruppe eine derartiges Vorgehen durchsetzen könnte, dürfte der künftigen Entwicklung mit einem gewissen Optimismus entgegen gesehen werden. Sollte man sich jedoch auf regionale oder fachliche Teillösungen versteifen, dann sind die Perspektiven als eher düster zu bezeichnen. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies aus regionalpolitischen oder kommerziellen Überlegungen erfolgen würde.

Zudem besteht die Gefahr, dass man aus den bekannten, leidigen österreichischen Erfahrungen bezüglich Projektmanagement nichts lernt. Das laufende Projekt mit einem Konsortium von internationalen Anbietern musste im Frühjahr 2003 wegen andauernden Zeitverzögerungen eingestellt und mit enormen Kostenfolgen neu aufgegleist werden. Hier hat sich klar gezeigt, dass die Akteure im Gesundheitswesen als Meinungsbildner proaktiv ins Projektmanagement einzubeziehen sind. Es ist nicht möglich, derartige Projekte an ein technisch orientiertes Konsortium zu vergeben und dabei zu hoffen, dass für die erarbeiteten Lösungen die entsprechende Akzeptanz bei den fachlich Beteiligten des Gesundheitswesens gegeben ist.
In diesem Zusammenhang die wörtliche Aussage von Projektleiter Heinz Otter vom Hauptver-band der österreichischen Sozialversicherungen:

„Wir haben aus unseren Erfahrungen gelernt.... Das wichtigste ist ein professionelles Projekt-management. Gebraucht werden erfahrene Leute, die den Überblick haben und die Aktivitäten der Akteure im Konsortium koordinieren. Dies kann ich auch unseren Nachbarländern dringend empfehlen...“

Was ist zu tun?
Wie aus den vorhergehenden Ausführungen abgeleitet werden kann, weist das Chancen-Risikenprofil im Zusammenhang mit einem e-Kartensystem eine extreme Ausprägung auf. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die relevanten Entscheider durch entsprechende Informationen in die Lage versetzt werden, die Bedeutung eines e-Kartensystems und die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Umsetzung in ihrer vollen Tragweite nachvollziehen zu können. Als Konsequenz heisst das aber Abschiednehmen von einer engen „Kartenvorstellung“, wie dies heute immer noch weit verbreitet ist.

Noch darf man hoffen, dass unter dem bestehenden Kostendruck die Gunst der Stunde resp. der Handlungsbedarf erkannt wird. Dazu muss allerdings ein kräftiger Ruck durch die beteiligten Akteure gehen - zum Teil wäre wohl gar eine eigentliche Kehrtwende nötig. Dadurch wäre es aber denkbar, in der an sich überschaubaren Schweiz wieder einmal ein Projekt mit internationaler Ausstrahlung zu realisieren. Dies wäre für die Schweiz mit der ökonomisch und politisch ausserordentlich bedeutenden Branche Gesundheitswesen auch volkswirtschaftlich ein bedeutendes und beachtetes Erfolgssignal.

Dr. Andreas Würgler ist geschäftsführender Gesellschafter, Peter von Dach und Toni Lipp assoziierte Partner von WDP Projektmanagement, 4614 Hägendorf. Sie befassen sich mit strategischen, struktur- und prozessorganisatorischen sowie Informatikfragen bei Versicherungen und im Gesundheitswesen. Sie wickeln Mandate für eine Reihe von schweizerischen Auftraggebern ab und waren auch für das österreichische Bundesministerium für Arbeit und Soziales tätig.

E-Mail: wuergler@wdpmc.ch; Hompage: www.wdpmc.ch

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